Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 2026-10-04 · 2026-10-04

Fassung 2026-10-04

Anbieterin dieser Bedingungen und Vertragspartnerin ist Khalil El Yaagoubi (Einzelunternehmen), Bolkerstraße 14, 40213 Düsseldorf, E-Mail support@bauzettel.de (nachfolgend „Bauzettel"). Bauzettel erbringt die Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB; Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragstyp

(1) Die Bereitstellung und Nutzungsüberlassung der Software Bauzettel erfolgt im Rahmen eines Vertrags eigener Art mit mietvertraglichem Schwerpunkt (§§ 535 ff. BGB analog). Einrichtung, Einweisung und laufender Support werden als Dienstleistung erbracht (§§ 611, 675 BGB); ein bestimmter Erfolg wird insoweit nicht geschuldet.

(2) Die Einrichtung vor Ort beim Kunden ist Bestandteil der Leistung und wird nicht gesondert vergütet. Eine Datenübernahme aus einem bestehenden Fremdsystem des Kunden wird — soweit gesondert beauftragt — als Werkleistung mit dem in der Leistungsbeschreibung oder der Anlage konkret festgelegten Umfang erbracht; eine über die Anlage hinausgehende Vollständigkeit historischer Daten wird nicht geschuldet.

(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bauzettel stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsumfang, Module als Schalter, Funktionsumfang

(1) Geschuldet ist der als Anlage 1 „Funktionsumfang bei Vertragsschluss" dokumentierte Stand. Anlage 1 ist Bestandteil des Vertrags; sie wird je Kunde in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung ausgefüllt und mit Unterschrift oder Annahme in Textform Vertragsbestandteil. Bei einer Online-Bestellung gilt bis zur Einrichtung der in der Preisübersicht für das bestellte Modell beschriebene Funktionsumfang als Anlage 1; die bei der Einrichtung ausgefüllte Anlage 1 ersetzt diesen Stand, ohne ihn einzuschränken.

(2) Jede Funktion ist ein einzeln zu- und abschaltbarer Baustein je Betrieb, Voreinstellung aus, mit Nutzungszähler und Einrichtungsprotokoll. Funktionen, die als optional gekennzeichnet sind, werden nur dann erbracht, wenn sie für den jeweiligen Betrieb ausdrücklich eingerichtet und freigegeben wurden.

(3) Der Funktionsumfang kann durch Bauzettel fortentwickelt werden. Ergänzungen und Verbesserungen werden dem Kunden zur Verfügung gestellt, soweit sie den vereinbarten Funktionsumfang nicht einschränken.

§ 3 Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Kardinalpflichten

(1) Bauzettel ist bemüht, die Software innerhalb der üblichen Geschäftszeiten verfügbar zu halten. Eine feste Verfügbarkeitsquote (Service-Level-Agreement) wird nicht zugesagt; die tatsächliche Verfügbarkeit hängt auch von den eingesetzten Subdienstleistern ab.

(2) Wartungsarbeiten und Updates werden nach Möglichkeit in angekündigten Wartungsfenstern außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Kurzzeitige Unterbrechungen können auch ohne Ankündigung auftreten.

(3) Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung der Software im vereinbarten Funktionsumfang und die Datensicherheit nach Art. 32 DSGVO.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Bauzettel empfiehlt, ein bisher genutztes System bis zur eigenen, ausdrücklichen Freigabeentscheidung parallel weiter zu betreiben. Schaltet der Kunde ein bisher genutztes System ab, sichert er dessen Daten zuvor selbst.

(2) Der Kunde stellt die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen (Endgeräte, Netzwerk, Rufnummer) bereit und benennt eine ansprechbare Person für Einrichtung, Einweisung und laufenden Support.

§ 5 Vergütung, Test, Abrechnung

(1) Bei einer Online-Bestellung beginnt das bestellte Modell mit einem kostenlosen Test von 14 Kalendertagen; während des Tests wird nichts abgebucht. Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf des Tests in Textform (etwa per E-Mail an support@bauzettel.de), geht der Test in das bestellte kostenpflichtige Modell über, und die Abrechnung beginnt mit dem Tag nach dem Testende. Ein ohne Online-Bestellung vereinbarter Test endet automatisch, ohne dass daraus ein Entgeltanspruch entsteht; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht dann nur, wenn der Kunde ausdrücklich ein Modell bestellt.

(2) Die Vergütung ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Modell und der Preisliste in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung; alle Preise verstehen sich netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Die Einrichtung vor Ort ist Teil der Leistung und wird nicht gesondert vergütet.

(3) Monatsabo und Jahresabo werden monatlich abgerechnet und per SEPA-Lastschrift oder Karte über Stripe eingezogen. Beim Jahresabo wird kein Jahresbetrag im Voraus fällig. Zusätzliche Nutzer werden anteilig ab dem Folgemonat berechnet.

(4) Wird das Telefonmodul gebucht, wird der Paketpreis monatlich im Voraus abgerechnet; darüber hinausgehende Minuten (Mehrminuten) werden monatlich nachträglich berechnet.

(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gilt folgende Eskalationskette statt einer Sofortsperre: Zahlungserinnerung, Mahnung mit Fristsetzung, Ankündigung der Funktionseinschränkung mit einer Frist von 14 Tagen. Eine Sperre ist frühestens nach 30 Tagen Verzug und nach Ablauf dieser Frist zulässig; der Datenexport nach § 8 bleibt auch während einer Sperre möglich. Verzugszinsen und eine Verzugspauschale werden nicht erhoben.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Monatsabo läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten jeweils zum Monatsende in Textform (§ 126b BGB, E-Mail genügt) kündbar.

(2) Das Jahresabo hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Es verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform (§ 126b BGB, E-Mail genügt) gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 7 Preisanpassung

(1) Bauzettel kann die Vergütung mit einer Ankündigung in Textform mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden anpassen. Im Jahresabo wird eine Anpassung frühestens zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam, im Monatsabo frühestens zum Beginn eines Kalendermonats.

(2) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen (Sonderkündigungsrecht). Auf dieses Recht wird in der Ankündigung ausdrücklich hingewiesen.

§ 8 Datenexport und Wechsel (Data Act)

(1) Der Kunde kann den Wechsel zu einem anderen Anbieter mit einer Frist von höchstens zwei Monaten einleiten. Nach Vertragsende steht dem Kunden ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen zur Verfügung, in dem er den Dienst weiter nutzen und seine Daten exportieren kann. Danach hat der Kunde mindestens weitere 30 Kalendertage Zeit, seine Daten abzurufen. Anschließend löscht Bauzettel die Daten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Für den Wechsel selbst berechnet Bauzettel kein Wechselentgelt.

(2) Bauzettel stellt die Daten in einem strukturierten, gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (CSV/XLSX, DATEV, XRechnung). Ist der Übergang innerhalb von 30 Kalendertagen ausnahmsweise technisch nicht durchführbar, teilt Bauzettel dies binnen 14 Werktagen mit und benennt eine alternative Frist von höchstens 7 Monaten.

(3) Bauzettel behindert einen Anbieterwechsel weder durch technische noch durch vertragliche Maßnahmen und stellt auf Anfrage die für einen Wechsel erforderlichen Schnittstellen unentgeltlich bereit.

§ 9 Haftung

(1) Bauzettel haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht im Sinne des § 3) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Ersatzanspruch ist der Höhe nach zusätzlich begrenzt, je Vertragsjahr höchstens auf die in diesem Vertragsjahr gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf 5.000 €.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei Datenverlust haftet Bauzettel nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch Bauzettel — es werden täglich Sicherungen erstellt — zur Wiederherstellung der Daten nötig wäre. Der Kunde ist gehalten, eigene Backups seiner Daten zu pflegen; dies berührt die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen von Bauzettel (Art. 32 DSGVO) nicht.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Bauzettel eine Garantie übernommen hat oder eine Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Inhaltsdaten, die er über Bauzettel verarbeitet (etwa zu seinen Kunden, Beschäftigten und Projekten). Bauzettel verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Weisung des Kunden (Art. 28 DSGVO). Für eigene Zwecke des Plattformbetriebs (Konten, Anmeldung, Abrechnung, Support, Sicherheit) ist Bauzettel selbst verantwortlich; Näheres in der Datenschutzinformation unter bauzettel.de/datenschutz.

(2) Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in der bei Vertragsschluss durch Unterschrift oder Annahme in Textform vereinbarten Fassung. Bei einer Online-Bestellung nimmt der Kunde mit der Bestellung den unter bauzettel.de/avv veröffentlichten AVV in Textform an. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags.

§ 11 KI-gestützte Funktionen

(1) Ausgaben KI-gestützter Funktionen (unter anderem Anrufnotizen, Angebotsentwürfe, Belegerkennung) sind Vorschläge und Entwürfe ohne Richtigkeitsgarantie. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindlichkeit selbst zu prüfen und freizugeben.

(2) Die Nutzung KI-gestützter Funktionen ist je Betrieb auf ein monatliches Kostenbudget begrenzt; bei Erreichen des Budgets wird die Funktion automatisch pausiert. KI-gestützte Funktionen sind je Betrieb zunächst ausgeschaltet und werden nur mit Zustimmung des Kunden eingeschaltet.

(3) Soweit der Kunde KI-Ausgaben unverändert an seine eigenen Endkunden weiterleitet und dabei selbst Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) unterliegen kann, hat er diese in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit Bauzettel sie nicht automatisch abdeckt.

§ 12 Referenznennung und Feedback

(1) Eine Nennung als Referenz (Name, Logo, Zitat) erfolgt nur nach gesonderter, schriftlicher Zustimmung des Kunden im Einzelfall.

(2) Der Kunde ist gebeten, Bauzettel bei Zufriedenheit ein Feedback oder eine Bewertung zu geben; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 13 Ausfallvorsorge

(1) Stellt Bauzettel den Dienst ein, kündigt Bauzettel dies mindestens 30 Tage vorher in Textform an, damit die Kunden ihre Daten exportieren können.

(2) Die Exportmöglichkeiten aus § 8 bleiben im Fall des Ausfalls unberührt.

§ 14 Support

(1) Eingang für Support-Anfragen ist support@bauzettel.de. Erste Antworten auf normale Anfragen erfolgen in der Regel binnen zwei Werktagen. Bei betriebsblockierenden Störungen erfolgt die erste Antwort am nächsten Werktag. Sicherheitsmeldungen werden vorrangig geprüft.

(2) Im Paket Komplett erhält der Kunde zusätzlich einen persönlichen Ansprechpartner, der unter einer direkten Telefonnummer erreichbar ist. Ist der Ansprechpartner nicht erreichbar, erfolgt der Rückruf in der Regel am nächsten Werktag. Absatz 3 gilt entsprechend.

(3) Die Eingangsbestätigung ist keine Zusage einer bestimmten Reparaturzeit. Eine zugesicherte Reparatur- oder Wiederherstellungszeit wird nicht vereinbart.

(4) Der Kunde nennt bei Störungen Betrieb, betroffene Funktion, Zeitpunkt und eine kurze Fehlerbeschreibung, aber keine Passwörter, Zugangstoken oder unnötigen personenbezogenen Daten.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde wird in der Ankündigung ausdrücklich auf die Folge seines Schweigens hingewiesen.

(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung, gelten die Änderungen als angenommen.

(3) Widerspricht der Kunde rechtzeitig, kann jede Seite das Vertragsverhältnis zum Inkrafttreten der Änderung kündigen (Sonderkündigungsrecht beider Seiten).

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Düsseldorf. Erfüllungsort ist der Sitz von Bauzettel.

(3) Vertragsschluss, Änderungen und Kündigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die in §§ 5, 6, 7, 15 genannten Formen bleiben unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Anlage 1 – Funktionsumfang bei Vertragsschluss: siehe `anlage-1-funktionsumfang-vorlage.md` in der jeweils bei Vertragsschluss ausgefüllten Fassung.